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Allgemeine Geschäftsbedingungen

English holiday camps in Frankfurt, Berlin, Munich, Wiesbaden, Freiburg and Dreieich.

1. Gegenstand des Vertrages

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Leistungen im Rahmen des KidsCampAmerica Ferienprogramms. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlichten Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter http://www.wiemainz.kidscampamerica.com) enthalten. Vertragspartner sind die Kids Camp America UG (im Folgenden KCA genannt) sowie der Teilnehmer (im Folgenden Kunde genannt).

2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag auf Teilnahme am Programm kommt durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars in elektronischer, Fernkopier- oder Schriftform seitens des Kunden und Zusendung einer Anmeldebestätigung durch KCA zustande.

3. Leistungen

3.1 Art und Umfang der Leistungen sind in den Leistungsbeschreibungen des Katalogs beschrieben; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.

3.2 Die im Katalog näher beschriebenen Leistungen wird KCA in den im Katalog beschriebenen Räumlichkeiten durchführen.

4. Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1 Die Rechnungen von KCA sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar.

4.2 Die nicht vollständige Teilnahme am Programm berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Aufwendungen kein Grund für eine berechtigte Zahlungsverweigerung durch den Teilnehmer.

4.3 Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist KCA berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

5. Vertragsaufhebung, Änderungen

5.1 KCA behält sich das Absagen von Programmterminen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, vor. Hat der Teilnehmer bereits Gebühren an KCA gezahlt, werden ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

5.2 Die Wahl von Zeit und Ort für die Veranstaltungen im Rahmen des KidsCampAmerica Programms obliegt KCA. KCA behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn oder den Ort der Veranstaltungen zu ändern, falls dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer Woche ab Datum der Änderungsmitteilung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

6. Widerrufsbelehrung, Rücktrittsrechte

6.1 Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht bis zu 6 Wochen vor Camp-Beginn eingeräumt. Der Rücktritt muss schriftlich durch die Erziehungs-/Vertretungsberechtigten gegenüber Kids Camp America UG, Neugasse 15, 65239 Hochheim oder wiemainz@kidscampamerica.com, erklärt werden, wobei der Eingang für die Wirksamkeit entscheidet. Im Falle eines wirksamen Rücktritts wird eine Stornogebühr von €30 für Day Camps und von 60€ von Overnight Camps berechnet. Darüber hinausgehende Zahlungen werden zurückerstattet. Bei Rücktritt später als 6 Wochen vor Camp- Beginn kann eine Rückerstattung nicht mehr erfolgen.

6.2 Gemäß §312g, (2)9 BGB wird dem Kunden kein Widerrufsrecht gewährt.

6.3 Im Falle von Krankheit kann nach Vorlage eines ärztlichen Attests die Teilnahme auf einen späteren Termin verschoben werden. Nach Beginn des Camps ist dies jedoch nicht mehr möglich. Nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt einen Ersatzteilnehmer zu ernennen.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte

7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen – auch als elektronische Dokumente (z.B. im PDF-Format), oder von Teilen daraus, behält sich KCA vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung KCAs vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

8. Haftung

8.1 KCA übernimmt keine Haftung für gesundheitliche oder sonstige Schäden von Teilnehmern oder dritten Personen, sofern diese nicht auf Verschulden des von KCA eingesetzten Aufsichtspersonals zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eine Überprüfung der Haftpflicht- und Unfallversicherung (Familienversicherung) des Kunden wird empfohlen.

8.2 Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8.3 KCA haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Ferienprogramms, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von KCA zurückzuführen ist. Es wird höchstvorsorglich empfohlen, teure elektronische Geräte, Schmuck oder ähnliche Wertgegenstände nicht mit in das Camp zu bringen.

8.4 Die Kosten für Schäden am Eigentum der Campunterkünfte oder von im Eigentum von KCA stehenden Sachen, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, sind von den Erziehungs-/Vertretungsberechtigten zu tragen.

8.5 KCA haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind.

8.6 Soweit die Haftung der KCA UG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten,Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Benehmen der Teilnehmer

Teilnehmer/innen verpflichten sich unter der Aufsicht von KCA Angestellten jederzeit den Anweisungen dieser Aufsichtspersonen zu folgen. KCA behält sich das Recht vor, Kinder von den Campaktivitäten auszuschließen, um die Sicherheit und das Wohlergehen der restlichen Teilnehmer zu gewährleisten. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.

10. Promotional Materials

10.1 KCA behält sich das Recht vor, Photographien, Kunstwerke u.ä. der Teilnehmer auf seiner Webseite und in Materialien zu veröffentlichen.

10.2 KCA verpflichtet sich auf Wunsch der Eltern besagte Photographien von seiner Webseiten zu entfernen.

11. Medical Release

Die Erziehungs-/ Vertretungsberechtigten geben das Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt dringend erachtete medizinische Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn das Einverständnis der Eltern aufgrund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Sorgeberechtigten bestätigen, dass das Kind gesund ist bzw. nur an den angegebenen Erkrankungen leidet. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, wird dies unverzüglich mitgeteilt. Erziehungs- /Vertretungsberechtigte verpflichten sich, KCA schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat, Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst erkrankt zu sein oder wenn ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit leidet oder wenn ein entsprechender Verdacht besteht.

12. Datenschutz

12.1 Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass KCA seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. KCA gewährleisten die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

12.2 KCA verpflichtet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Alter und Rechnungsangaben, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Sie wird durch entsprechende Maßnahmen (§ 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Verschwiegenheitspflicht während der Laufzeit der Inanspruchnahme von Leistungen von KCA und nach deren Ende aufrechterhalten bleibt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Wiesbaden.

14. Schriftform und Fortbestehen des Vertrages

14.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand December 2021 _________________

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